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Träger der zwölf Kindertagesstätten

Träger der Kindertagesstätten ist der Katholische Gemeindeverband in Bremen, der zum Bistum Osnabrück und den größten Teil der Stadt Bremen (südlich der Lesum) umfasst..

Unsere zwölf katholischen Kindertagesstätten verbinden folgende Elemente:

  • Das Leitbild der Kindertagesstätten, das mit Leitungen, Eltern-, Träger- und Gemeindevertreter*innen gemeinsam entwickelt wurde. Sie können unser Leitbild über die Leitung Ihrer Kita erhalten oder im Internet unter www.kiki-bremen.de hier abrufen: Leitbild
  • Gemeinsame Leitziele, die aus unserem Leitbild entwickelt wurden und in den Einrichtungskonzeptionen zu finden sind.
  • Die Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kirchengemeinde.
  • In unseren Kindertagesstätten sind christliche Werte und religiöse Bildung im Alltag integriert.
  • Als freier Träger sind wir an die gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen des Landes Bremen gebunden. Für unsere Kindertagesstätten sind daher der Bremer Rahmenplan für Bildung und Erziehung sowie die pädagogischen Leitideen bindend.

Vielfältige Informationen finden Sie auch in folgenden Broschüren:

"Fit durch den Tag" Verpflegungskonzept in unseren Kindertagesstätten

Unsere Kindertagesstätten "Elterninformation"

Platzangebot

Wir bieten derzeit 776 Plätze für Kinder ab einem Jahr bis zum Schuleintritt an, davon 176 Plätze für Kinder unter drei Jahren. Ausnahmen hiervon sind die Kitas St. Johann und St. Elisabeth. An diesen Standorten gibt es kein Krippenangebot.

Rechtsanspruch

Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz umfasst täglich von Montag bis Freitag 6 Stunden und der Rechtsanspruch für Krippenkinder mindestens 4 Stunden.
In der Regel finden Sie im Kindergarten und im Krippenbereich folgendes Betreuungsangebot vor:

  • 8 – 12 Uhr ohne Mittagessen – 4oM
  • 8 – 13 Uhr mit Mittagessen –    5mM
  • 8 – 14 Uhr mit Mittagessen –    6mM
  • 8 – 15 Uhr mit Mittagessen –    7mM
  • 8 – 16 Uhr mit Mittagessen –    8mM

Ganztagsplätze können nur mit einem entsprechenden Nachweis an Anspruchsberechtigte laut Bremer Aufnahmeortsgesetz (BremAOG) vergeben werden.

Bitte erfragen Sie das jeweilige Angebot in Ihrer Kindertagesstätte.

Einen Frühdienst (in der Regel ab 7:30 Uhr) bieten wir bei ausreichendem Bedarf in fast allen Kindertagesstätten an.